Bestimmungen
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten fuer die Transportversicherungen:
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1. Versicherungsgegenstand
Es koennen lebenden Futtertiere versichert werden. Bei der Wahl des Versicherungswerts gilt dabei der Wert der bestellten lebenden Futtertiere (Zubehoer und Trocken- resp Fertigfutter nicht mitberechnen).
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2. Deckung
Die Deckung bezieht sich ausschliesslich auf die lebenden Futtertiere in der entsprechenden Bestellung. Folgekosten und Fogeschaeden jeglicher Art sind ausgeschlossen. Entsteht auf dem Transportweg ein Schaden an den Futtertieren, sind ausschliesslich diese Futtertiere von der Versicherung gedeckt. Umtriebe die dadurch entstehen, sind nicht gedeckt. Ebenso sind Folgeschaeden durch Fehlen der Futtertiere oder Aufwendungen durch Neubeschaffung nicht gedekt. Die Deckung pro Schadenfall kann in keinem Fall hoeher sein als der Bestellwert der lebenden Futtertiere in der betreffenden Bestellung.
Die Deckung bezieht sich auf die Erstzustellung. Wird das Paket nicht beim Erstzustellungsversuch entgegengenommen, sondern wird zur Abholung am Postschalter gemeldet, reduziert sich die Deckung um 50%. Wird das Paket nicht am Tag des Erstzustellungsversuchs der Post entgegengenommen, besteht kein Anspruck auf eine Deckung.
Bei der Zustellung in ein Postfach oder postlagernd reduziert sich die Deckung generell um 50%. Es besteht kein Anspruch auf eine Deckung, wenn der Schaden nicht am Zustellungstag gemeldet wird.
Eine Deckung besteht nur dann, wenn unsere Empfehlung in Bezug auf Versand mit/ohne Winterverpackung vollumfaenglich befolgt wird (siehe Punkt 9).
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3. Schadenmeldung
Ein allfaelliger Schaden muss unmittelbar nach Entgegennahme des Pakets per Email an info@reptilien-zoo.ch gemeldet werden. Die Schadenmeldung muss bis spaetestens 3 Stunden nach Entgegennahme (Erstzustellung) des Pakets erfolgen. Bei einer spaeteren Meldung besteht kein Anspruch auf eine Deckung. Ebenso besteht kein Anspruch auf eine Deckung, wenn die Schadenmeldung nicht per Email an info@reptilien-zoo.ch erfolgt. Wird das Paket nicht beim Erstzustellungsversuch der Post entgegengenommen, reduziert sich die Deckung um 50% (siehe Punkt 2). Folgende Punkte muessen zwingend in der Schadenmeldung enthalten sein, sonst besteht kein Anspruch auf eine Deckung:
- Name und Vorname des Paketempfaengers
- Bestellnummer
- genaue Beschreibung des Schadens
- Bezeichnung der betroffenen Futtertiere mit Mengenangaben
Alle als Schaden gemeldeten Futtertiere muessen in jedem Fall aufbewahrt werden.
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4. Ruecksendung der Futtertiere
Nach erfolgter Schadenmeldung erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine Rueckmeldung unserer Versicherungsabteilung. Die als Schaden gemeldeten Futtertiere muessen bis zu unserer Rueckmeldung aufbewahrt werden. Wir behalten uns eine Ruecksendung der als Schaden gemeldeten Futtertiere vor. Falls wir eine Ruecksendung verlangen, muss diese innerhalb von 48 Stunden in der von uns vorgegebenen Art erfolgen. Die Kosten fuer die Ruecksendung gehen zu Lasten des Versicherungsnehmers. Bei nicht korrekter Ruecksendung besteht kein Anspruch auf eine Deckung.
Falls wir alternativ zur Ruecksendung ein Bild vorschlagen, kann wie folgt vorgegangen werden. In diesem Fall waere die Ruecksendung nicht notwendig (Entscheidung liegt vollumfaenglich bei uns).
Die als Schaden gemeldeten Futtertiere auf eine Tageszeitung mit Datum des gleichen Tages legen, und so fotographieren. Auf dem Bild muss das Datum der Tageszeitung gut leserlich erkennbar sein.
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5. Schadenverguetung
Ein korrekt gemeldeter Schaden mit bei Bedarf zurueckgesendeten Futtertieren wird vollumfaenglich verguetet. Die Verguetung erfolgt ausschliesslich als Gutschrift. Barauszahlungen und Rueckverguetungen sind nicht moeglich. Die Gutschrift ist bis 30 Tage ab Schadenmeldung gueltig. Anschliessend verfaellt die Gutschrift und es besteht kein weiterer Anspruch darauf.
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6. Vollstaendige Bezahlung der Bestellung
Bei einem gedeckten Schaden kann die Verguetung nicht direkt der Zahlung abgezogen werden. Die Gutschrift ist in jedem Fall immer fuer eine nachfolgende Bestellung gueltig. Die versicherte Bestellung muss vollstaendig bezahlt werden.
Die ausgestellte Gutschrift in einem Schadenfall kann erst dann eingeloest werden, wenn die beschaedigte Lieferung vollumfaenglich bezahlt ist. Bei einer Bestellung mit Rechnung zahlbar 30 Tage ab Erhalt muss in einem Schadenfall diese Bestellung vor Ablauf der 30 Tage bezahlt werden, damit die Gutschrift eingeloest werden kann.
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7. Versicherungswert
Die Versicherung muss im korrekten Wert vom Kunden selber ausgewaehlt werden. Zur Berechnung der Versicherung gilt der Bestellwert aller lebenden Futtertiere in der entsprechenden Bestellung. Werden nur Futtertiere bestellt, so gilt der gesamte Bestellwert. Werden Futtertiere und Zubehoer/Fertigfutter zusammen bestellt, kann das Zubehoer/Fertigfutter zur Berechnung der Versicherung abgerechnet werden.
Je nach Bestellwert der lebenden Futtertiere muss die korrekte Versicherung ausgwaehlt werden. Wird eine zu tiefe Versicherung ausgewaehlt, besteht kein Anspruch auf Deckung, auch nicht anteilmaessig. Die Kosten fuer die Versicherung sind dennoch geschuldet.
Bei einer Ganzjahresversicherung muss der Versicherungswert gewaehlt werden, welcher den im betreffenden Jahr beabsichtigten Bestellwerten entspricht. Werden die Bestellwerte im Verlauf des Jahres groesser, ist jederzeit eine Anpassung nach oben moeglich. Dabei wird die verbleibende Restdauer bis Ende Jahr anteilmaessig nachberechnet. Eine Anpassung nach unten ist nicht moeglich. Bei Bestellungen mit ausnahmsweise einem hoeheren Bestellwert als von der Jahresversicherung gedeckt muss keine Anpassung vorgenommen werden. Die Deckung bei den betreffenden Bestellungen mit hoeherem Bestellwert als die Versicherung ist in einem Schadenfall anteilmaessig reduziert (Beispiel: Jahresversicherung bis Fr. 100.00 Bestellwert, effektiver Bestellwert Fr. 140.00, effektiver Schaden Fr. 60.00 ---> Deckung 71.4% = Fr. 42.85). Pro Kalenderjahr duerfen maximal 3 Bestellungen ueber dem Versicherungswert liegen, anschliessend muss der Versicherungswert angepasst werden, sonst besteht bei weiteren Bestellungen ueber dem Versicherungswert keine Deckung mehr, auch nicht anteilmaessig.
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8. Leistungs-Uebersicht
Bei Schaeden verursacht durch die nachfolgenden Umstaende besteht eine Deckung durch die Transportversicherung:
- klimabedingte Schaeden (zu warm oder zu kalt auf dem Transport)
- Schaeden durch Verzoegerung oder Fehlleitung der Post
- Schaeden resp Verlust bei defekter Ankunft des Pakets
- Ausfall durch Haeutung waehrend dem Transport
- Ausfall durch zu starkes Schuetteln waehrend dem Transport
Bei folgenden Umstaenden besteht kein Anspruch oder ein reduzierter Anspruch auf eine Deckung des Schadens:
- zu spaete Schadenmeldung (mehr als 3 Stunden nach Erstzustellung)
- nicht korrekte Schadenmeldung oder fehlende Angaben
- falscher Versicherungswert (Bestellwert hoeher als die Versicherung)
- kein Empfang des Pakets bei Erstzustellungsversuch (reduzierte Deckung)
- bei Zustellung in ein Postfach oder postlagernd (reduzierte Deckung)
- Entgegennahme nicht am Tag des Erstzustellunsgversuchs (keine Deckung)
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9. Winterverpackung
Eine Deckung besteht generell nur dann, wenn der Versand wie von uns empfohlen mit oder ohne Winterverpackung erfolgt. Auf unserer Homepage www.profiterr.ch befindet sich auf der Startseite oben rechts ein Hinweis ueber unsere Versandempfehlung in Bezug auf Winterverpackung. Dieser Hinweis wird je nach Wetterlage regelmaessig aktualisiert. Der Versand muss entsprechend unserer Empfehlung erfolgen, sonst besteht in einem Schadenfall kein Anspruch auf eine Deckung.
Je nach Art der Futtertiere ist die Winterverpackung (Styroporbox und/oder Waermebeutel) nicht immer gleich empfehlenswert. Es muss die von uns publizierte Empfehlung befolgt werden. Je nach bestellten Futtertieren erfolgt bei uns im Versand bei Bedarf eine Aenderung, so dass z.B. die Styroporbox weggelassen oder ohne Waermebeutel versendet wird. Es kann auch vorkommen, dass wir anstelle der Styroporbox eine Kartonschachtel verwenden und dafuer mehrere Waermebeutel mit einpacken. Falls durch unsere Anpassung die Kosten tiefer werden, wird die Differenz abgeaendert und verguetet.
Im Zweifelsfall immer Styroporbox und Waermebeutel mitbestellen. Notwendige Aenderungen werden bei uns im Versand vorgenommen.
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10. Normalausfall beim Transport
Beim Versand von Futtertieren ist ein gewisser minimaler Ausfall normal und kann kaum verhindert werden. Ein solcher Ausfall wird nicht als Schaden bezeichnet. Ein durchschnittlicher Ausfall bis zu 10% kann normal sein und es besteht darauf kein Anspruch auf eine Deckung. Ist der Ausfall/Schaden jedoch groesser als durchschnittlich 10% besteht ein Anspruch auf volle Deckung (ohne Abzug).
Industrie Gaswerk Nord, Kohlestrasse 10, 8952 Schlieren
Telefon: 044 731 01 10 Fax: 044 731 01 11 Email: info@reptilien-zoo.ch
Zahlungen bitte auf unser Postkonto 87-389293-8




